Neue Tierversuche für Kosmetik in der Schweiz
Dienstag, 05. Juli 2011
Heute ist die Tierversuchsstatistik des BVET für das Jahr 2010 erschienen. Die Anzahl Tiere, die für Tierversuche verwendet wurden, ist um 7.9% gestiegen. In Zahlen bedeutet das, dass letztes Jahr 761'675 Tiere im Tierversuch eingesetzt worden sind, 55'571 mehr als im Jahr 2009. Erstmals seit langem wurden wieder Tiere für Tests im Bereich Kosmetik eingesetzt. 

Heute ist die Tierversuchsstatistik des BVET für das Jahr 2010 erschienen. Die Anzahl Tiere, die für Tierversuche verwendet wurden, ist um 7.9% gestiegen. In Zahlen bedeutet das, dass letztes Jahr 761'675 Tiere im Tierversuch eingesetzt worden sind, 55'571 mehr als im Jahr 2009. Erstmals seit langem wurden wieder Tiere für Tests im Bereich Kosmetik eingesetzt.

40% der Versuchstiere wurden in der Industrie eingesetzt (-6%), gut ein Drittel an Hochschulen und Spitälern (+7%) und ein Sechstel in der Nutztierproduktion (Verdoppelung gegenüber 2009).

Praxisversuche mit grossen Geflügelherden im Kanton Luzern sind die Ursache für diese grosse Zunahme 2010 (+57‘000). Die Schwankungen in den anderen Bereichen sind gering. Mehr Tiere wurden für Grundlagenforschung (+4%) eingesetzt, weniger für angewandte Forschung (-8%); Hochschulen und Spitäler verwendeten etwas mehr Tiere für Versuche (+7%), die Industrie dafür weniger (-6%). Auffällig ist ausserdem eine starke Abnahme der Herkunft der Labortiere aus inländischen Zuchtbetrieben (-86‘000; -30%), kompensiert durch Importe (+85‘000; +35%).

Bei 74% der eingesetzten Tiere handelte es sich um sogenannte Labornagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder Meerschweinchen. Vögel, insbesondere Geflügel, wurden in 16% der Fälle eingesetzt, im Rahmen von Fütterungsversuchen, Studien zur tiergerechten Haltung sowie zur intensivierten Produktion. Weiter wurden Fische, verschiedene Haus- und Nutztierarten, Kaninchen, Amphibien, Primaten und weitere Säugetiere verwendet.

Bewilligungen für Tierversuche werden durch die kantonalen Behörden ausgestellt. Im Berichtsjahr waren 3560 kantonale Tierversuchsbewilligungen gültig (+ 7%). Neu erteilt wurden 1197 Bewilligungen (+ 14%), wovon die Hälfte mit Auflagen. 12 Gesuche wurden abgelehnt. Das BVET hat in einem Fall Beschwerde gegen eine kantonale Bewilligung eingereich.

Dass neu wieder Tiere für Versuche im Bereich Kosmetik eingesetzt wurden, ist erschreckend, denn in der Schweiz ist es verboten kosmetische Erzeugnisse an Tieren zu testen (Art. 138 Abs.1 Bst.b TSchV). Grunsätzlich nicht verboten sind Tests mit Grundsubstanzen, die allenfalls für Kosmetika Verwendung finden werdenIn diesen Fällen entscheidet die zuständige Tierversuchskommission, ob der Versuchszweck die Belastungen der Versuchstiere legitimiert (Art. 19 Abs.4 TSchG), was bei normalen Kosmetika nicht der Fall sein dürfte. Gemäss BVET sind die Versuche im Bereich UV-Filter gemacht worden. In den USA gelten die UV-Filter als Pharmazeutika, in der EU und in der Schweiz jedoch als Kosmetika. Obwohl es sich also um die Kategorie ‚Kosmetika‘ handelt, rechtfertigt die Kommission ihren Entscheid damit, dass der Nutzen für die menschliche Gesundheit (und nicht ‚Schönheit‘) höher einzustufen sei als die Belastung der Versuchstiere.

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