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Legate und Trauerspenden

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Zukunft schenken und Gutes tun – weit über das eigene Leben hinaus den Tieren in Not beistehen.

Legate – ein Vermächtnis an die Tiere

Es ist nicht einfach, sich Gedanken über den eigenen Tod zu machen. Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr da bin? Diese Frage zu beantworten erfordert nicht nur Zeit und Ruhe. Es benötigt auch etwas Wissen darüber, wie ein letzter Wille korrekt verfasst sein muss, damit er den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Es lohnt sich, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Wenn Sie Ihren letzten Willen rechtsgültig festhalten, können Sie Ihre Werte an die nächste Generation weitergeben und über Ihren Tod hinaus Tiere schützen.

Möchten Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen, müssen Sie aktiv Ihren letzten Willen äussern. Dafür gelten gesetzliche Formvorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen, da Ihr letzter Wille sonst anfechtbar oder gar ungültig werden kann.  

Es gibt verschiedene Formen, um Ihren letzten Willen rechtsgültig festzuhalten:

  • Testament (letztwillige Verfügung): Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst oder durch einen Notar ausgefertigt werden.
  • Erbvertrag: Sie schliessen mit den erbberechtigten Personen einen Erbvertrag ab. Dieser muss durch einen Notar ausgefertigt werden.

Möchten Sie einen Teil oder Ihren gesamten Nachlass NetAP zukommen lassen, können Sie folgendes tun:

  • Legat bzw. Vermächtnis: Sie sprechen NetAP eine bestimmte Summe, einen Anteil Ihres Vermögens, einen konkreten Gegenstand (z.B. Schmuck, Wertschriften, Liegenschaft) oder Ansprüche auf eine Lebensversicherung zu.
  • Erbeinsetzung: Sie setzen NetAP als Erben mit allen Rechten und Pflichten eines Erben ein (z.B. wie Ihre Kinder oder Ihr Ehegatte).

Grenzen der Begünstigung: Sie müssen allfällige Pflichtteile der gesetzmässigen Erben berücksichtigen (Ausnahme: Erbvertrag). Seit 2023 wurden die Pflichtteile reduziert, damit Sie über einen grösseren Anteil Ihres Vermögens frei verfügen können.

Tiere und Erbschaft: Zum Glück gelten Tiere heute nicht mehr als Sachen. Dennoch können Sie sie nicht direkt als Erben einsetzen oder ihnen ein Legat zukommen lassen. Sie können Ihre Tiere indirekt bedenken, indem Sie die Erbschaft einer Person mit einer entsprechenden Auflage verbinden (z.B. die Übernahme der Betreuung der Tiere, die Festlegung des Betrags hierfür). Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie Ihre Wünsche ausdrücklich festhalten und den Verbleib Ihrer Tiere im Testament regeln.

Steuerbefreiung: Erbschaften an NetAP sind steuerbefreit, d.h. der ganze Betrag kommt dem Wohle der Tiere zugute.

Aufbewahrung: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament im Zeitpunkt Ihres Versterbens auch von den richtigen Personen gefunden werden kann. Sie können es alternativ zum Beispiel auch beim Einwohneramt oder bei einer Vertrauensperson hinterlegen.

Vorsorgeauftrag: Denken Sie daran, dass ein Testament lediglich die Zeit nach Ihrem Versterben regelt. Es deckt nicht den Umstand ab, wenn Sie vorher handlungsunfähig würden. Für diesen Fall kann zusätzlich ein Vorsorgeauftrag eingerichtet werden.

In unserer Broschüre haben wir ausführlich zusammengefasst, was Sie hierzu wissen müssen. Wir senden Ihnen diese auf Wunsche sehr gerne zu. Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich.

Das Wichtigste in Kürze:

Wenn Sie Ihren Nachlass nicht ausdrücklich anders regeln, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese bestimmt, wer von Ihren Angehörigen wieviel Ihres Vermögens erhält. Dritte, wie zum Beispiel eine Tierschutzorganisation, werden dabei nicht berücksichtigt. Gibt es keine Angehörigen, fällt Ihr Nachlass an den Staat.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Es ist uns ein grosses Anliegen, Testamentsangelegenheiten professionell und diskret zu behandeln. Wir unterstützen Sie gerne dabei, herauszufinden, wie Sie für Ihre eigenen Tiere über Ihr Leben hinaus sorgen und/oder anderen Tieren längerfristig helfen können. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Anwalt, der Sie in speziellen Fragen rund um Ihren letzten Willen berät.

Trauerspenden

Ein Zeichen der Hoffnung in Zeiten der Trauer.

Abschied von einem geliebten Menschen nehmen zu müssen, ist schwer. Hatte dieser Mensch ein grosses Herz für Tiere, können Trauerspenden über den Tod hinaus dessen Anliegen ins Zentrum rücken und ein Zeichen der Hoffnung geben. Mit Trauerspenden anstelle von Blumen oder Kränzen werden im Namen des tierliebenden Verstorbenen Tiere geschützt, oder es wird ein spezielles Tierschutzanliegen gefördert, welches dem Verstorbenen besonders am Herzen lag.

Formulierungs-Beispiel:

Anstelle von Blumen bitten wir im Namen des Verstorbenen um eine Spende an NetAP auf folgendes Konto: IBAN: CH52 0900 0000 8578 8418 5 (bitte den Namen des Verstorbenen vermerken).

Damit wir der Trauerfamilie eine Liste der eingegangenen Spenden zustellen können, ist es wichtig, dass die Spender bei der Überweisung auf den Trauerfall hinweisen.

Jede Kondolenzspende an NetAP hilft, Tieren in Not beizustehen.

Bestehendes Tierleid lindern und zukünftiges Elend verhindern: Ihre Spende macht das möglich!