"The greatness of a nation and its moral progress can be judged by the way its animals are treated. (Die Grösse einer Nation und ihre moralische Entwicklung kann man daran beurteilen, wie sie die Tiere behandelt.)"

Mahatma Ghandi

Nicht wegsehen

Nicht wegsehen sondern handeln - das ist praktischer Tierschutz. Sie beobachten eine Tierquälerei , Sie haben ein Tier gefunden , Sie stossen auf ein verletztes Tier : Nachfolgend geben wir Ihnen einige praktische Hinweise für Ihr Engagement zu Gunsten von Tieren in Not.

Tierquälerei

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen Zeugen einer Tierquälerei werden. Was können Sie in solchen Fällen tun?

  1. Versuchen Sie in erster Linie Ruhe zu bewahren.
  2. Sichern Sie wenn möglich Beweise (z.B. Fotos, Autonummer, Adresse, Angaben zum Täter).
  3. Bitten Sie Zeugen, das Gesehene ebenfalls zu bezeugen.
  4. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.


Sie sind unsicher, ob es sich wirklich um Tierquälerei handelt?

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt. Der Amtstierarzt ist für Tierschutzprobleme zuständig. Die Telefonnummern der verschiedenen kantonalen Veterinärämter finden sich im Telefonbuch, bei der Auskunft sowie unter

http://www.tierdatenbank.ch/cms/adressen/adr-veterinaeramt.html

Verletztes Tier

Viele Tiere verunglücken im Strassenverkehr. Die meisten kleineren Wildtiere (z.B. Frösche oder Igel) werden leider meist tot aufgefunden. Grössere Tiere (z.B. Katzen, Rehe oder Füchse) liegen nicht selten verletzt auf der Strasse oder am Strassenrand. Häufig würde man gerne helfen, traut sich aber nicht, weil man sich hilflos fühlt und nicht weiss, was man tun soll.


Was können Sie in solchen Fällen tun?

  1. Generell gilt:

    Ruhe bewahren! Denn Panik überträgt sich auf das Tier und ist kontraproduktiv.

  2. Vorgehen bei angefahrenen Haustieren (z.B. Katzen):

    • A: Sichern Sie die Unfallstelle, damit kein weiteres Fahrzeug in die Unfallstelle hinein fährt (Pannendreieck, Warnblinker, Warnweste).
    • B: Breiten Sie eine Decke aus und legen Sie das Tier vorsichtig auf die Decke.
          • Ist das Tier bei Bewusstsein, halten Sie das Tier mit einer Hand an der Nackenhaut fest und legen Sie die andere Hand unter das Tier. Mit dem Nackengriff verhindern Sie eine Abwehrreaktion des Tieres.
          • Ist das Tier ohne Bewusstsein, legen Sie beide Hände unter das Tier, stützen Sie dabei den Kopf und legen Sie es vorsichtig auf die Decke. Lagern Sie die Zunge heraus und machen Sie, wenn kein Puls mehr fühlbar ist, eine Herzmassage (durch mehrmaligen kurzen Druck auf den Brustkorb).
    • C: Rufen Sie die Polizei. Diese soll Ihnen die Adresse der nächsten Notfalltierarztes oder der nächsten Notfallklinik heraussuchen. Bringen Sie oder die Polizei das Tier sofort dorthin.
  3. Vorgehen bei angefahrenen Wildtieren (z.B. Reh):

    Es besteht die gesetzliche Pflicht bei einem Wildschaden sofort vor Ort die Polizei zu informieren.

    Was können Sie in solchen Fällen tun?

    • A: Sichern Sie die Unfallstelle, damit kein weiteres Fahrzeug in die Unfallstelle hinein fährt (Pannendreieck, Warnblinker, Warnweste).
    • B: Rufen Sie die Polizei und machen Sie präzise Angaben zur Unfallstelle. Sagen Sie der Polizei, dass Sie die Unfallstelle nicht verlassen, bis Hilfe eintrifft, damit verhindert wird, dass das Tier stundenlang verletzt liegenbleibt.
    • C: Achtung: Bei verletzten Wildtieren (z.B. Füchsen oder Rehen) ist Abstand zu halten, bis Hilfe eintrifft, da diese Tiere nicht an den Menschen gewöhnt sind und daher unberechenbar reagieren können.
  4. In allen Fällen gilt:
    Vorsicht ist besser als Nachsicht! Auch wenn Kleintiere meist schon tot sind, sollte dennoch nicht automatisch davon ausgegangen werden. Bitte überprüfen Sie jeweils dennoch, ob ein Tier noch lebt und helfen Sie ihm, wenn noch eine Chance besteht! Kleine Tiere wie Igel können Sie vorsichtig in eine Schachtel legen und sofort in die nächste Tierklinik bringen.

Tierambulanzen im Grossraum Zürich

Hilfe bekommen Sie auch von folgenden Vereinen:

TierRettungsDienst
Lufingerstrasse 1
8185 Winkel
Telefon 044 864 44 00
Notfallnummer 044 211 22 22
www.tierrettung.ch

Tierambulanz
Zürichstrasse
8185 Wiinkel
Tel: 044 / 844 44 44
Notfallnummer 0800 55 70 10
www.tierambulanz-verein.ch

Bitte beachten Sie, dass auch diese Vereine Ihre Tierschutzaktivitäten mit Spendengeldern finanzieren müssen. Hat einer dieser Vereine auf Ihren Anruf reagiert und einem Tier in Not geholfen, freuen sich auch sie über Ihre Unterstützung!

Weitere Adressen der ganzen Schweiz finden Sie auf www.tierheime.ch

Bitte achten Sie selber auf Tiere im Strassenverkehr. Halten Sie einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, seien Sie bremsbereit und behalten Sie die Seitenstreifen im Blickfeld. Wenn Wild am Strassenrand auftaucht, kann man versuchen, es durch lautes Hupen auf die Gefahr aufmerksam zu machen und es so zu vertreiben. Scheinwerfer verwirren die Tiere eher. Und beachten Sie, dass einem Tier, welches die Strasse überquert, oft weitere Tiere folgen!

Tier gefunden

Sie haben ein Tier gefunden? Prüfen Sie zuerst, ob es ein Halsband mit einer Adresse trägt. Wenn nicht, könnte es allenfalls einen Mikrochip besitzen. Polizei oder Tierärzte helfen Ihnen gerne weiter. Sollten Sie nicht herausfinden können, wem das Tier gehört melden Sie es bitte folgenden Meldestellen:

Kantonale Meldestelle
www.tier-gefunden.ch/
Tel. 0848 848 820

Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ
www.stmz.ch
Tel. 0848 357 358

Sollten Sie das Tier nicht vorübergehend artgerecht bei sich aufnehmen können, setzen Sie sich bitte mit einem geeigneten Tierheim in Verbindung. Die meisten Tierheime sind für Hunde und Katzen gut eingerichtet. Für andere Tiere braucht es oft spezielle Einrichtung und Erfahrung. Unter http://www.tierheime.ch/tierheime/index.html finden Sie diverse Kontakte. Ausserdem finden Sie zahlreiche spezialisierte Kontakte auf unserer Webseite unter Tierschutz Infos - Tiere in Not.

Tiere in freier Natur

Nur in Ausnahmefällen brauchen Wildtiere unsere Hilfe. Auf Hilfe angewiesen sind insbesondere kranke oder schwache Igel bzw. unterentwickelte Jungtiere, Vögel im strengen Winter oder allgemein verletzte Tiere. Informationen zum Umgang mit Tieren in der freien Natur finden Sie unter Tierschutz Infos.