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Tierversuche "Entweder ist das Tier nicht wie wir, dann gibt es keinen Sinn mit ihm zu experimentieren, oder es ist wie wir, dann gibt es kein Recht mit ihm Versuche zu machen, die als empörend betrachtet würden, wenn man es mit einem von uns machte." Gisela Grothe In der Schweiz wurden gemäss Bundesamt für Veterinärswesen (BVET) im Jahr 2010 761'675 Tiere im Tierversuch eingesetzt. Das sind gegenüber 2009 7.9% mehr Tiere (706'104 Tiere). Die schwerbelastenden Versuche (Schweregrad 3) haben glücklicherweise um 14.1% abgenommen, nachdem sie von 2008 auf 2009 12% zugenommen hatten. Mussten 2009 noch insgesamt 17'518 Tiere für solche Versuche leiden, waren es 2010 15'046 Tiere. Erstmals seit langem wurden 2010 wieder Tiere für Tests im Bereich Kosmetik eingesetzt. Tierversuchsstatistik 2010 Was ist ein Tierversuch? Die Definition eines Tierversuchs steht im Tierschutzgesetz (TSchG) Artikel 3 TSchG lautet: Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden, mit dem Ziel
Tierversuche werden je nach Schwere für das Tier eingeteilt: Keine Belastung, Schweregrad 0 Eingriffe und Handlungen, durch die den Tieren keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden. Das Allgemeinbefinden der Tiere wird nicht erheblich beeinträchtigt. Für solche Tierversuche braucht es keine Bewilligung, sie müssen jedoch gemeldet werden. Beispiele: Blutentnahme für diagnostische Zwecke, Injektion eines Arzneimittels unter die Haut. Leichte Belastung, Schweregrad 1 Eingriffe und Handlungen, die eine leichte, kurzfristige Belastung (Schmerzen oder Schäden) bewirken. Beispiele: Injizieren eines Arzneimittels unter Anwendung von Zwang, Kastration von männlichen Tieren in Narkose. Mittlere Belastung, Schweregrad 2 Eingriffe und Handlungen, die eine mittelgradige, kurzfristige oder eine leichte, mittel- bis langfristige Belastung bewirken (Schmerzen, Leiden, Schäden, schwere Angst oder erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens). Beispiele: Operatives Behandeln eines künstlich herbeigeführten Knochenbruchs an einem Bein, Kastration von weiblichen Tieren. Schwere Belastung, Schweregrad 3 Eingriffe und Handlungen, die schwere bis sehr schwere, oder eine mittelgradige, mittel- bis langfristige Belastung bewirken. Beispiele: tödlich verlaufende Infektions- und Krebskrankheiten, ohne vorzeitige Euthanasie. International werden pro Jahr geschätzte 100'000'000 Tiere dem sogenannten Fortschritt geopfert. Nicht nur für die Medizin, auch für Putzmittel, Kosmetika, Zigaretten, Botox usw. werden Tiere qualvollen Tests ausgesetzt. Die Ergebnisse sind jedoch allzu oft nicht auf den Menschen übertragbar. Es gibt zahlreiche bessere Methoden, um wissenschaftliche Fragen zu klären oder die Gefährlichkeit von Stoffen zu prüfen. Tierversuche brauchen wir nicht, sie sind grausam und zu oft unzuverlässig! Denken Sie daran, dass Sie durch eine ungesunde Lebensführung dazu beitragen, dass viele Tiere sterben, für Medikamente, die Sie konsumieren, oder gar um die selbstverschuldeten Krankheitssymptome loszuwerden. Nehmen Sie so wenig Medikamente wie möglich! Verzichten Sie gänzlich auf Kosmetikprodukte, die als Fertigprodukt oder dessen Rohstoffe im Tierversuch getestet wurden. Achten Sie auch bei der Wahl Ihres Coiffeurs, dass dieser mit tierversuchsfreien Produkten arbeitet. |
"Mit allen Kreaturen bin ich in schönster Seelenharmonie Wir sind verwandt, ich fühle es innig, und eben darum liebe ich sie."
Wilhelm Busch

